Stand 29. Dezember 2012

Honorar

Gebuchte Coachings und Seminare sind wie folgt zu zahlen:

1. Coaching:

Das Honorar für das Coaching ist vor der ersten Coachingsitzung fällig. Hierzu erhält der Aktient nach dem Vorgespräch von JAHAMO-Training eine Rechnung, die vor dem ersten Sitzungstermin zu begleichen ist.  JAHAMO-Training bittet um Verständnis dafür, daß die Arbeit nicht aufgenommen werden kann, wenn kein Nachweis über den Zahlungseingang vorliegt.

Nicht wahrgenommene Termine werden voll berechnet. Deshalb sollte sich der Aktient im Falle einer Verhinderung schnellstmöglichst mit  JAHAMO-Training in Verbindung setzen, um den Termin zu verlegen.

Im Moment nicht benötigte Termine werden nicht zurückbezahlt. Der Aktient kann diese aber jederzeit später - innerhalb von 2 Jahren ab Rechnungsdatum - wahrnehmen.

2. Seminare:

Der Teilnehmer erhält nach Eingang der Anmeldung vom Veranstalter eine schriftliche Bestätigung sowie eine Rechnung über den Seminarpreis, die innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Nach Eingang der Zahlung wird der gebuchte Seminarplatz verbindlich reserviert.

3. Kinder- & Jugendcollege und Mastertraining:

Der Teilnehmer erhält nach Eingang der Anmeldung vom Veranstalter eine schriftliche Bestätigung sowie eine Rechnung über ein Abschlagshonorar in Höhe von 50% des Seminarpreises. Nach Eingang der Zahlung wird der gebuchte Seminarplatz verbindlich reserviert. Der Restbetrag des Honorars ist 14 Tage vor Seminarbeginn zu begleichen.

4. Firmentraining:

50% des Honorars sind 14 Tage vor Seminarbeginn, die übrigen 50% des Honorars 14 Tage nach Ende des Seminars fällig. Das Honorar versteht sich exklusiv der Raum- und Technikkosten, der Verpflegungs- und Übernachtungskosten der Teilnehmer und Trainer, die vom Auftraggeber zu zahlen sind. Bei mehr als 150 km Anreise treffen die Trainer bereits am Vortag ein. Somit ist ein pünktlicher Seminarbeginn und ein optimales Seminar gewährleistet. Die Fahrtkosten berechnet  JAHAMO-Training mit je 30 Cent pro Kilometer. Diese werden in der von JAHAMO-Training gestellten Rechnung ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zu zahlen.

5. Auslandsseminar:

Wird jeweils vom Veranstalter bekannt gegeben.


Im Falle nicht geleisteter Vorabzahlungen durch den Teilnehmer bzw. die teilnehmende Firma behält sich die Firma  JAHAMO-Training beziehungsweise der Veranstalter das Recht vor, den offen stehenden Betrag direkt auf dem Seminar in Form von Bargeld oder als Scheck einzuziehen. Sollte keine Zahlung bis zum Seminarbeginn erfolgen, kann der Veranstalter den Teilnehmer vom Training ausschließen bzw. bei Firmentrainings das Training kurzfristig absagen. Kosten, die hierdurch entstehen, trägt der Teilnehmer bzw. die teilnehmende Firma.

Stornierung

Eine Stornierung eines Seminarplatzes oder eines Seminartermins muß in jedem Fall schriftlich bei der Firma  JAHAMO-Training beziehungsweise beim Veranstalter erfolgen. Bei öffentlichen Trainings entstehen dem Teilnehmer bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn keine Stornierungskosten. Bei Stornierungen, die innerhalb von sieben Tagen vor Seminarbeginn erfolgen, berechnet die Firma  JAHAMO-Training beziehungsweise der Veranstalter 50% des Seminarhonorars als Stornokosten. Für den Fall, daß ein oder mehrere Seminarplätze gebucht werden, diese aber ohne schriftliche Absage nicht wahrgenommen werden, berechnet die Firma  JAHAMO-Training beziehungsweise der Veranstalter das volle Honorar.

Bei Firmentrainings entstehen der auftraggebenden Firma bis sechs Wochen vor dem Seminarbeginn keine Stornierungskosten. Bei Stornierungen, die innerhalb von nsechs bis zwei Wochen vor Seminarbeginn erfolgen, berechnet die Firma  JAHAMO-Training 80% des Seminarhonorars als Stornokosten. Bei kurzfristigen Absagen, die innerhalb von zwei Wochen vor Seminarbeginn erfolgen, berechnet die Firma  JAHAMO-Training das volle Honorar.

Die Firma  JAHAMO-Training behält sich das Recht vor, Stornierungskosten anteilig mit einem neuem Seminar bzw. Seminarplatz zu verrechnen.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug berechnet die Firma  JAHAMO-Training bei der ersten Zahlungserinnerung EURO 5,00, bei der zweiten Zahlungserinnerung EURO 10,00 sowie EURO 15,00 bei der dritten Zahlungserinnerung als Bearbeitungskosten.

Zahlungsverzug bei Ratenzahlungsvereinbarungen

Für den Fall, daß der Vertragspartner mit den Ratenzahlungen in Verzug kommt, ist der gesamte noch zu zahlende Restbetrag sofort fällig.

Ausschluß

Sollte durch Teilnehmer eine Gefährdung für andere ausgehen, behält sich die Firma  JAHAMO-Training beziehungsweise der Veranstalter das Recht vor, diese vom Training auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Honorars. Hat die Firma  JAHAMO-Training beziehungsweise der Veranstalter begründeten Anlaß zu der Annahme, daß die Sicherheit der Veranstaltung oder der Ruf des Hauses gefährdet sein könnten, sowie im Fall höherer Gewalt oder Krankheit des Trainers kann die Firma  JAHAMO-Training beziehungsweise der Veranstalter die Veranstaltung absagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin durch die Firma  JAHAMO-Training beziehungsweise den Veranstalter neu angesetzt.

Hinweis

Die Firma  JAHAMO-Training beziehungsweise der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, daß jeder Teilnehmer vor, während und nach dem Training für seine Handlungen selbst verantwortlich ist, daß jedes Training keine Therapie im heilkundlichen Sinne darstellt und eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraussetzt.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Gerichtsstand

Die allgemeinen Bedingungen, sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Sitz der  JAHAMO-Training.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund, rechtsunwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt bleiben.

Langelsheim, den 29. Dezember 2012


Umsatzsteuerpflicht für im Ausland lebende Teilnehmer

Ort der Leistung ist nach § 3a, Abs. 1 UStG Deutschland, unabhängig von der Nationalität der anwesenden Teilnehmer. Eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG i.V.m. § 6 UStG kommt nicht zum Tragen, da es sich um eine sonstige Leistung und nicht um eine Lieferung handelt. Der Umsatz ist somit auch steuerpflichtig.

Die Steuer beträgt für Seminare seit 01.01.2007 nach § 12 UStG 19%. Damit sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer zu entrichten.

Ausländische Unternehmer haben die Möglichkeit, sich die Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen über einen speziellen Antrag nach § 59 ff Umsatzsteuerdurchführungsverordnung beim Bundeszentralamt für Steuern vergüten zu lassen. Hinsichtlich des Vergütungsantrages sollte sich der ausländische Unternehmer an seinen Steuerberater wenden. Für Nichtunternehmer besteht diese Möglichkeit nicht.


Freiwilliges Honorar

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